Energiepass

Energiepass

Seit 1.Juli 2008 gilt die Energieeinsparverordnung, entsprechend benötigen Vermieter und Verkäufer von Immobilien einen Energieausweis. Bei Neubauten und grundlegend sanierten Gebäuden ist die Berechnung bereits in der vorgeschriebenen Wärmebedarfsberechnung enthalten und ein separater Energieausweis ist nicht erforderlich.

Der Energiepass gibt Basisinformationen über Dämmung und Heizanlage, so bekommt der Eigentümer einen Überblick über den energetischen Zustand des Hauses. Auch Empfehlungen zu Sanierungsarbeiten und zur Senkung des Energieverbrauchs sind darin enthalten. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten von Energiepässen, den verbrauchs- und den bedarfsorientierten Pass. Beide unterscheiden sich durch Ihre Aussagekraft als auch durch die Kosten.

Verbrauchsorientierter Energiepass (Verbrauchsausweis) Als Grundlage zur Berechnung gilt der Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Die Besichtigung durch einen Energieberater ist dabei nicht erforderlich, da der Zustand des Hauses bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Leider ist diese Form des Energiepasses wenig aussagekräftig.

Bedarfsorientierter Energiepass (Bedarfsausweis) Der Aussteller des Energiepasses berechnet anhand bauphysikalischer Daten mit welchem Energiebedarf zu rechnen ist. Dabei Erfolgt die Hausbesichtigung durch einen Energieberater, welcher auf Grundlage der Heiztechnik und des baulichen Zustandes des Hauses den Energiebedarf berechnet.